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   BGH, 29.11.2023 - XII ZR 36/23   

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https://dejure.org/2023,39473
BGH, 29.11.2023 - XII ZR 36/23 (https://dejure.org/2023,39473)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2023 - XII ZR 36/23 (https://dejure.org/2023,39473)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2023 - XII ZR 36/23 (https://dejure.org/2023,39473)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 544 Abs. 9 ZPO, §§ 280, 286 BGB, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 280 Abs. 1, 2, § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision in einem Mietrechtsverfahren aufgrund der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unzulässige Bezugnahme auf den Vorprozess ohne Berücksichtigung später eingereichter Schriftstücke

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision in einem Mietrechtsverfahren aufgrund der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unzulässige Bezugnahme auf den Vorprozess ohne Berücksichtigung später eingereichter Schriftstücke

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.2012 - IV ZR 224/10

    Verletzung des rechtlichen Gehörs: Fehlender Protokollhinweis auf Verhandlung der

    Auszug aus BGH, 29.11.2023 - XII ZR 36/23
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gibt den Parteien ein Recht darauf, dass sie Gelegenheit erhalten, im Verfahren zu Wort zu kommen und dass das Gericht nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwerten darf, zu denen die Parteien Stellung nehmen konnten (vgl. BGH Beschluss vom 23. Mai 2012 - IV ZB 224/10 - NJW 2012, 2354 Rn. 7; BVerfG NJW 1994, 1210).
  • BVerfG, 29.12.1993 - 2 BvR 65/93

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und das Willkürverbot durch

    Auszug aus BGH, 29.11.2023 - XII ZR 36/23
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gibt den Parteien ein Recht darauf, dass sie Gelegenheit erhalten, im Verfahren zu Wort zu kommen und dass das Gericht nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwerten darf, zu denen die Parteien Stellung nehmen konnten (vgl. BGH Beschluss vom 23. Mai 2012 - IV ZB 224/10 - NJW 2012, 2354 Rn. 7; BVerfG NJW 1994, 1210).
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